Bauschutt (AVV 170107, 170101, 170103)
Was darf rein?
ausschließlich mineralische Materialien wie
- Mauerwerk
- Estrich ohne Anhaftung
- Ziegelsteine
- Straßenaufbruch
- reiner Betonabbruch
- Fliesen/ Keramik (Waschbecken/Toilettenschüssel)
- Dachziegel
- Mörtel- oder Putzreste
- Waschbecken und Kloschüsseln
max. Kantenlänge: 55 cm
Es werden verschiedene Bauschuttqualitäten unterschieden.
Wir informieren Sie gerne.
Was darf nicht rein?
- Holz
- Folien
- Tapeten oder Tapetenanhaftungen
- Kabel
- PVC-Rohre
- Isolier- und Dämmstoffe
- Gips- und Gipskartonplatten
- Dachpappe oder Dachpappenanhaftungen
- Metalle
- Türen
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Kunststoffe
- Papier oder Papieranhaftungen
- Ytong- oder Bimssteine, bzw. Leichtbaustoffe, Kalksandstein
- Strohmatten
- Estrich mit Teeranhaftung
Verwertbare Baumischabfälle (AVV 170904)
Was darf rein?
Bauschutt sowie folgende nicht-mineralische Abfälle:
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Rigipsplatten
- Metalle (Träger, Moniereisen, Heizkörper)
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Türen
- Kunststofffolien und Eimer (restentleert)
Was darf nicht rein?
- Grünabfälle
- Mineralfaserabfälle
- Isolier- und Dämmstoffe
- flüssigen Abfälle
- schadstoffverunreinigtes und belastetes Material (z.B. Eternitplatten, Asbestabfälle, Batterien)
- Dachpappe oder Dachpappe Anhaftungen
Gewerbeabfälle (AVV 150106)
Was darf rein?
Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte:
- Folien mit Restanhaftungen
- Kunststoffsäcke und -eimer
- Holzschnittreste
- Styroporbauteile
- Kunststoffrohre
- Umreifungsbänder
- Papiersäcke und Kunststoffe
Was darf nicht rein?
Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 170802)
Was darf rein?
- Rigipsplatten
- Gipskartonplatten
- Ytongsteine
Was darf nicht rein?
Altholz A1 (AVV 150103 unbehandelte Holzabfälle)
Was darf rein?
naturbelassenes Holz ohne jegliche Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung:
- Balken
- Bretter
- Furnierholz
- Paletten
- Holzkisten
- Schnittreste
Was darf nicht rein?
- Türen
- Schaltafeln
- Möbel
- Spanplatten
Altholz A2 und A3 (AVV 170201)
Was darf rein?
neben unbehandeltem Holz dürfen Abbruchhölzer enthalten sein wie
- Türen
- Schaltafeln
- Möbel
- Spanplatten
Was darf nicht rein?
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie z.B.
- Bahnschwellen
- Jägerzäune
- Holz aus Dachkonstruktionen
Gartenabfälle (AVV 200201)
Was darf rein?
Garten- und Parkabfälle wie
- Laub
- Rasen- und Grünschnitt
- Äste
- Wurzeln
max. Durchmesser von Ästen, Stämmen und Wurzeln: 15 cm, max. Länge: 1 m
Bodenaushub (AVV 200202)
Was darf rein?
Erdreich wie z.B.
- Mutterboden
- Lehm
- Naturkies
max. Durchmesser von Ästen, Stämmen und Wurzeln: 15 cm, max. Länge: 1 m
Was darf nicht rein?
- Steine
- Rasenschnitt
- Grasnarbe
- Wurzeln
Mischboden (AVV 170504)
Was darf rein?
Bodenaushub mit einem äußerst gering Anteil an Steinen
Mischpapier (AVV 191201)
Was darf rein?
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Kartons
- Pappverpackungen
- Prospekte
- Papiertüten
- saubere Papierservietten
- Büropapier
- Kataloge
asbesthaltige Baustoffe (AVV 170605)
Was darf rein?
Asbestzementabfälle, wie z.B.
- Plan- und Wellasbestplatten, die zur Dacheindeckung und Isolierung benutzt werden
- Rohre
- Isolierplatten von Fassaden
Abfall muss in reißfesten Folien oder speziellen Asbestsäcken verpackt werden, um transportiert und abgelagert werden zu können.
Was darf nicht rein?
Jeglicher andere Abfall
Metallschrott (AVV 170407)
Was darf rein?
- Blech- und Stahlschrott
Abfall muss in reißfesten Folien oder speziellen Asbestsäcken verpackt werden, um transportiert und abgelagert werden zu können.
Was darf nicht rein?
Jeglicher andere Abfall, insbesondere
- Motoren mit Flüssigkeiten
- Kühlschränke
- Elektronikschrott